Service Yachten Meltl

Allgemeine Geschäftsbedingungen



Allgemeine Geschäftsbedingungen
Yachtagentur Josef Meltl GmbH

Präambel

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zwischen Yachtagentur Josef Meltl GmbH,  Chiemseestr. 65, 83233 Bernau a. Chiemsee (im Folgenden: „Anbieter“)  und ihren Kunden (im Folgenden: „Kunde“, gemeinsam im Folgenden: „die Parteien“) für sämtliche Verträge soweit keine anderen ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien bestehen.
AGB des Kunden finden keine Anwendung. Dies gilt auch dann, wenn den AGB des Kunden durch den Anbieter nicht ausdrücklich widersprochen wurde. AGB des Kunden sind für den Anbieter nur verbindlich, wenn sie durch den Anbieter ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.

Die AGB gelten sowohl für Verbraucher (das sind natürliche Personen, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können) als auch für Unternehmer (natürliche oder juristische Personen in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit). Teilweise gelten für Verbraucher und Unternehmer unterschiedliche Regelungen, die jeweils entsprechend kenntlich gemacht werden.

§ 1    Vertragsabschluss, Angebote

(1)    Verträge mit dem Anbieter kommen durch Angebot (Auftrag des Kunden) und Annahme unter Geltung der vorliegenden Geschäftsbedingungen zu Stande. Angebote des Anbieters sind unverbindlich.

(2)    Der Kunde ist zwei Wochen an seinen Auftrag gebunden. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Anbieter dem Kunden die Annahme seiner Bestellung schriftlich bestätigt oder den Auftrag ausführt bzw. ausführen lässt.

§ 2    Vertragsinhalt

(1)    Inhalt und Umfang der vom Anbieter geschuldeten Leistungen ergeben sich aus der Auftragsbestätigung.
(2)    Konstruktions-   oder   Formänderungen,   Abweichungen   der    Farben  oder Materialein und   Änderungen   des   Lieferumfangs  seitens  des  Herstellers  bleiben  während  der  Lieferzeit  vorbehalten,  sofern  die  Änderungen  oder  Abweichungen  unter  Berücksichtigung  der  Interessen  des  Verkäufers  für  den  Käufer  zumutbar  sind.


§ 3     Preise und Zahlungsbedingungen

(1)    Angegebene Preise gelten ohne Lieferkosten, die gesondert berechnet werden.
(2)    Rechnungen des Anbieters sind ab Rechnungsdatum sofort fällig.

§ 4    Termine

(1)    Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie vom Anbieter im Einzelfall schriftlich als verbindlich erklärt wurden
(2)    Genannte Liefertermine stehen unter der Bedingung, dass der Kunde vereinbarte Anzahlungen und Zahlungen fristgemäß geleistet hat. Leistet der Kunde vereinbarte Zahlungen nicht fristgerecht, so kann sich der Liefertermin verschieben, der Anbieter wird dem Kunden nach Zahlungseingang einen neuen Liefertermin nennen.

§ 5     Lieferung und Gefahrübergang

(1)     Lieferungen erfolgen an die im Auftrag angegebene Anschrift des Kunden zu den vereinbarten Transportgebühren.
(2)    Wurden keine Transportgebühren vereinbart, so richten sich diese nach der jeweils gültigen Preisliste des Anbieters.
(3)    Für Unternehmer gilt zusätzlich: Mit Übergabe der Ware an den vom Anbieter bestimmten Frachtführer geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung der Waren auf den Kunden über.

§ 6    Pflichten des Kunden

(1)     Der Kunde ist verpflichtet, sicherzustellen, dass die Ware zum vereinbarten Lieferzeitpunkt ordnungsgemäß abgeliefert werden kann, insbesondere, dass bei der Lieferung von Booten ein Liegeplatz zur Verfügung steht.
(2)    Der  Kunde  ist  verpflichtet,  die Ware innerhalb von 8 Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige des Anbieters anzunehmen.  Nimmt der Kunde die Ware unberechtigter Weise nicht innerhalb der genannten Frist an, kann  der  Anbieter  von  seinen  gesetzlichen  Rechten  Gebrauch  machen, insbesondere Schadensersatz fordern.
(3)    Im Fall etwaiger Mängelrügen durch den Kunden ermöglicht und gewährt dieser dem Anbieter und dessen Personal ungehinderten Zutritt zu den entsprechenden Geräten/Räu-men, falls die Ware nicht zum Anbieter transportiert wird.
(4)     Im Falle der Lieferung außerhalb Deutschlands hat der Kunde die ggf. notwendigen Erklärungen für die Ausfuhr aus Deutschland und die Einfuhr in das Bestimmungsland abzugeben und ggf. für die Verzollung erforderliche Unterlagen zu beschaffen.

§ 7     Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt

Unvorhergesehene Umstände und Ereignisse, wie Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und rechtmäßige Aussperrung sowie Hindernisse, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen, z.B. Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Materialien, höhere Gewalt, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind, verschieben den Leistungstermin, auch wenn sie während eines bestehenden Verzuges aufgetreten sind. Der Leistungstermin verlängert, bzw. verschiebt sich entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse. Dem Kunden werden Beginn und Ende derartiger Hindernisse baldmöglichst mitgeteilt, sofern dies dem Anbieter möglich ist.
Die vorstehende Klausel gilt unter Maßgabe der in Ziffer 11 genannten Bedingungen.

§ 8     Gewährleistung

(1)    Soweit nicht nachstehend ausdrücklich anders vereinbart, gilt das gesetzliche Gewährleistungsrecht.
(2)    Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei gebrauchten Waren beträgt ein Jahr.
(3)    Für Unternehmer gilt: Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr.
(4)    Die vorstehenden Fristverkürzungen gelten unter Maßgabe der in Ziffer 11 genannten Bedingungen.
 (5)    Zeigt der Kunde einen Mangel an, der gemäß der Überprüfung des Anbieters nicht besteht, und hatte der Kunde bei der Anzeige Kenntnis von dem Nichtbestehen des Mangels oder war er infolge der Fahrlässigkeit im Irrtum hierüber, so hat der Kunde dem Anbieter den entstandenen Schaden zu ersetzen. Der Kunde ist berechtigt, nachzuweisen, dass der angezeigte Mangel doch besteht. Im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen ist der Anbieter insbesondere berechtigt, die ihm entstandenen Aufwendungen, etwa für die Untersuchung der Sache oder die vom Kunden verlangte Reparatur, vom Kunden erstattet zu verlangen.
(6)    Für Unternehmer gilt: Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Erhalt auf deren ordnungsgemäße Funktion und Vollständigkeit hin zu überprüfen. Etwaige Mängel wird der Kunde dem Anbieter unverzüglich, möglichst schriftlich und wenn zumutbar in einer für den Anbieter nachvollziehbaren Form mitteilen (Untersuchungs- und Rügepflicht). Bei einer Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Lieferung in Bezug auf den entsprechenden Mangel als genehmigt.

§ 9    Selbstbelieferungsvorbehalt

Der Anbieter übernimmt kein Beschaffungsrisiko. Der Anbieter ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit trotz eines entsprechenden Einkaufsvertrages (kongruentes Deckungsgeschäft), der mit der erforderlichen Sorgfalt abgeschlossen wurde, der Anbieter den Liefergegenstand nicht erhält und die Nichtlieferung nicht durch den Anbieter zu vertreten ist. Der Kunde wird unverzüglich über die nicht rechtzeitige Verfügbarkeit des Liefergegenstandes informiert. Wenn der Anbieter in diesem Falle zurücktreten möchte, wird das Rücktrittsrecht unverzüglich ausgeübt werden und dem Kunden die entsprechende Gegenleistung zurückerstattet.

§ 10    Eigentumsvorbehalt

(1)    Bei Kaufverträgen behält sich der Anbieter das Eigentum an dem gelieferten Gegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag vor. Kommt der Kunde seinen vertraglichen Pflichten nicht nach, insbesondere im Fall des Zahlungsverzugs, ist der Anbieter berechtigt, den gelieferten Gegenstand heraus zu verlangen; der Kunde ist in diesem Falle zur Herausgabe des Gegenstandes verpflichtet.
(2)    Werden die Waren mit anderen Gegenständen verarbeitet oder verbunden, so erwirbt der Anbieter Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Wertes der vom Anbieter gelieferten und der anderen Waren zur Zeit der Verarbeitung. Die neue Sache gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bestimmung.
(3)    Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter bei Pfändungen bezüglich des Kaufgegenstandes oder sonstiger diesbezüglicher Zugriffe oder Zugriffsversuche Dritter bezüglich des Kaufgegenstandes unverzüglich zu benachrichtigen, damit der Anbieter seine Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt wahrnehmen kann.
(4)    Für Unternehmer gilt zusätzlich: Auf Verlangen des Anbieters ist der Kunde verpflichtet, jederzeit Auskunft über den Verbleib der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware und über die aus dem Weiterverkauf entstandenen Forderungen zu geben. Veräußert der Kunde die Ware weiter, verwendet er sie zur Erfüllung eines Werk- oder Werklieferungsvertrages oder vermietet er sie, so tritt er dem Anbieter hiermit seine daraus entstehenden künftigen Forderungen gegen seine Kunden mit allen Nebenrechten zur Sicherung sämtlicher Ansprüche des Anbieters ab.

§ 11    Haftung

(1)    Für Schäden aufgrund einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung oder einer fahrlässigen Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut durch den Anbieter oder einen Erfüllungsgehilfen ist die Haftung der Art und Höhe nach beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(2)    Keinerlei Haftungsbeschränkungen gelten für Schäden, die auf fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen sowie für Schäden, deren Ausgleich auf Produkthaftungsgesetz beruht.

§ 12    Datenschutz

(1)    Bei Abschluss und Durchführung des Vertrages werden vom Anbieter personenbezogene Daten (wie z.B. Vorname, Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer des Kunden) erhoben und gespeichert. Die angegebene E-Mail-Adresse und Telefonnummer werden genutzt, um den Kunden über fertig gestellte Aufträge oder den Status eines Vertrages telefonisch oder mittels elektronischer Nachricht (E-Mail, SMS) zu informieren. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b) DS-GVO (Verarbeitung für die Erfüllung eines Vertrags oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen).
(2)    Der Anbieter wird die im Rahmen eines Vertragsschlusses mitgeteilten Daten (Name und Vorname, Postadresse, E-Mail-Adresse) für Zwecke der Direktwerbung per Post oder  E-Mail für ähnliche Waren und Dienstleistungen verwenden, wenn der Kunde dieser Verwendung seiner Daten nicht widersprochen hat. Diese Datenverarbeitung erfolgt gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit f) DS-GVO (Verarbeitung zur Wahrung berechtigter Interessen des Anbieters). Das berechtigte Interesse des Anbieters liegt in der Schaltung von Direktwerbung.
Der Kunde kann der Nutzung seiner Daten für Direktwerbung per E-Mail durch den Anbieter jederzeit widersprechen, ohne dass ihm dabei andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen.
(3)    Der Kunde hat gegenüber dem Anbieter unter bestimmten Voraussetzungen folgende Rechte hinsichtlich der ihn betreffenden personenbezogenen Daten:
–     Recht auf Auskunft,
–     Recht auf Berichtigung oder Löschung,
–     Recht auf Einschränkung der Verarbeitung,
–     Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung,
–     Recht auf Datenübertragbarkeit.
Der Kunde hat zudem das Recht, sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten durch den Anbieter zu beschweren.
Wenn der Kunde eine Einwilligung zur Verarbeitung seiner Daten durch den Anbieter erteilt hat, kann er diese jederzeit gegenüber dem Anbieter widerrufen
(4)    Eine Weitergabe der personenbezogenen Daten kann zur Abwicklung des Vertrages an den den mit der Lieferung beauftragten Dienstleisters erfolgen. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit b) DS-GVO (Verarbeitung für die Erfüllung eines Vertrags oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen).
(5)    Der Anbieter verarbeitet und speichert personenbezogene Daten nur solange, wie dies zur Erreichung des Speicherungszwecks erforderlich ist. Eine Speicherung kann darüber hinaus dann erfolgen, soweit dies durch den europäischen oder nationalen Gesetzgeber in unionsrechtlichen Verordnungen, Gesetzen oder sonstigen Vorschriften, denen der für die Verarbeitung verantwortliche unterliegt, vorgesehen wurde.
Sobald der Speicherungszweck entfällt oder eine durch die genannten Vorschriften vorgeschriebene Speicherfrist abläuft, werden die personenbezogenen Daten routinemäßig gelöscht.

§ 13     Rechtswahl

Die Parteien vereinbaren im Hinblick auf sämtliche Rechtsbeziehungen die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Die Rechtswahl gilt nicht für Vorschriften, die im Bereich des Verbraucherschutzes nicht abbedungen werden können.

§ 14      Gerichtsstand

Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird für sämtliche Streitigkeiten, die im Rahmen der Abwicklung des Vertragsverhältnisses oder im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrages entstehen, der Sitz des Anbieters als Gerichtsstand vereinbart. Der Anbieter ist jedoch in diesem Fall auch berechtigt, vor einem Gericht zu klagen, welches für den Sitz oder eine Niederlassung des Kunden zuständig ist.

§ 15     Schriftform

Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Im Einzelfall mit dem Anbieter oder einem vertretungsbefugten Vertreter des Anbieters getroffene mündliche oder schriftliche Vertragsabreden i. S. v. § 305b BGB (auch Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen. Außerhalb der vorstehenden Regelung bedürfen Ergänzungen und Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dieses Formerfordernis kann nicht durch mündliche Vereinbarung, konkludentes Verhalten oder stillschweigend außer Kraft gesetzt werden.

Bernau a. Chiemsee, Januar 2020

Hier stehen unsere AGB für Sie zum download bereit.